Allgemeines zum Wasseranschluss

Bauwasser, Anschluss des Grundstücks

 

Sie haben für Ihr Grundstück eine Baugenehmigung erhalten. Wir möchten Sie daher auf wichtige Sachverhalte hinweisen:

Der Zweckverband Isener Gruppe (ZV) ist verpflichtet, die Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser, welche bundesrechtlichen Charakter hat, einzuhalten. Wir liefern Ihnen das Lebensmittel Wasser – bitte helfen Sie mit, unser wichtigstes Lebensmittel durch fachgerechte Installationen zu schützen. Installationen dürfen nur von Installateuren ausgeführt werden, die in unserem Installateurverzeichnis oder dem Installateurverzeichnis eines anderen Wasserversorgers geführt werden.

Sie als Bauherr riskieren ein Bußgeld, sollten Sie mit den Installationsarbeiten beginnen, bevor dem ZV der ausführende Installateur benannt wird. Der Installateur muss auch bei wesentlichen Änderungen der Installation (z.B. bei Renovierungen) benannt werden.

Den § 24 Wasserabgabesatzung haben wir in Auszügen nachfolgend abgedruckt:

 § 24 Ordnungswidrigkeiten

Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 GO kann mit Geldbuße belegt werden, wer

3. entgegen § 11 Abs. 3 vor Zustimmung des Zweckverbandes mit den Installationsarbeiten beginnt.

Bauwasser wird ohne Zähler zur Verfügung gestellt und nach Gebäudegröße und Dauer des Bauwasseranschlusses berechnet. Bei der Nutzung von Bauwasser ohne Zähler wird davon ausgegangen, dass mit dem „Lebensmittel Wasser“ nicht gerade sparsam umgegangen wird. Die Kosten der Bauwassernutzung sind daher entsprechend hoch kalkuliert. Der rasche Einbau eines Wasserzählers zur genauen Ermittlung des Wasserverbrauchs ist daher ratsam.

Wir empfehlen folgende Vorgehensweise:

  • Erstellung des Bauwasseranschlusses.
  • Nach Fertigstellung des Rohbaus bzw. wenn eine frostsichere Unterbringung des Wasserzählers gewährleistet ist, wird der Hausanschluss erstellt und der Wasserzähler eingebaut. Zur Erstellung des Hausanschlusses muss die „Leitungstrasse“ von Erdhaufen, Gerüsten, Baumaterialien usw. frei sein. Nach dem Wasserzähler wird ein Wasserhahn installiert und verplombt. Ab diesem Zeitpunkt ist eine verbrauchsorientierte Wasserabrechnung möglich.
  • Bevor mit den Installationsarbeiten im Haus begonnen werden darf, ist dem Zweckverband (ZV) der ausführende Installateur zu benennen. Dies geschieht mit dem Antrag auf Anschluss des Grundstücks (liegt der Baugenehmigung bei).
  • Installationen dürfen nur von eingetragenen Installateuren ausgeführt werden, ansonsten wird der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung verwehrt.
  • Der Installateur kann die komplette Hausinstallation erstellen, lediglich das Verbindungsstück zum Wasserzählerbügel darf erst nach Abnahme der Hausinstallation ausgeführt werden. Die Abnahme der Hausinstallation erfolgt durch unser technisches Personal, wenn Sie den Antrag auf Inbetriebsetzung (liegt der Baugenehmigung bei) beim ZV einreichen.
  • Die Hausinstallation muss zur Abnahme noch einsehbar Das bedeutet, dass die Leitungen noch nicht „eingeputzt, zugemauert oder unter dem Estrich verdeckt“ sein dürfen.